Covid 19-Infos

Merkblatt: Wir haben geöffnet!

COVID-19: Merkblatt für unsere Gäste

Aktueller Hinweis: in einem Eilverfahren hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 16.10.2020 das innerdeutsche Beherbergungsverbot des Landes Brandenburg vom 8.10.2020 mit der Begründung der Unverhältnismäßigkeit vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das heißt, auch Menschen aus Risikogebieten können aktuell wieder in Brandenburger Beherbergungsbetrieben übernachten. Bitte nehmen Sie unsere unten stehenden Hinweise bei der Planung Ihres Aufenthaltes ernst!

Liebe Gäste,
durch Verordnung gilt bis zum 3.3.2022 für die Beherbergungsbetriebe im Land Brandenburg die 2G-Regel (genesen oder geimpft) und ab dem 4.3.2022 die 3G Regelung mit Nachweispflicht für Geimpfte, Genesene und negativ Getestete:

  • Geimpfte: Nachweis einer vollständigen Covid-19-Impfung, die mindestens 14 Tage zurückliegt
  • Genesen Geimpfte: Nachweis einer positiven Covid-19-Erkrankung durch PCR-Test, die älter als 3 Monate ist, in Kombination mit mindestens 1x Covid-19-Impfung, die mindestens 14 Tage zurückliegt
  • Genesene: Positives PCR-Testergebnis, das mindestens 28 Tage aber höchstens 3 Monate zurückliegt
  • Negativ Getestete: Bei Anreise Vorlage eines negatives Antigen- (max. 24 h alt) o. negativen PCR-Testnachweises (max. 48 h), der bei einem längeren Aufenthalt nach 72 h wiederholt werden muss.


Im Hotel gilt die Maskenpflicht in allen öffentlichen Bereichen – auch im Frühstücksraum. Bitte tragen Sie eine FFP2 Maske. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir auch dann Wert darauflegen, dass Sie eine Maske tragen, wenn Sie durch Attest befreit sind. Andernfalls können wir Sie leider in unserem Hotel nicht beherbergen.

Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen schönen Aufenthalt! Ihr
Hotelteam

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