Liebe Gäste,
durch Verordnung gilt bis zum 3.3.2022 für die Beherbergungsbetriebe im Land Brandenburg die 2G-Regel (genesen oder geimpft) und ab dem 4.3.2022 die 3G Regelung mit Nachweispflicht für Geimpfte, Genesene und negativ Getestete:
Im Hotel gilt die Maskenpflicht in allen öffentlichen Bereichen – auch im Frühstücksraum. Bitte tragen Sie eine FFP2 Maske. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir auch dann Wert darauflegen, dass Sie eine Maske tragen, wenn Sie durch Attest befreit sind. Andernfalls können wir Sie leider in unserem Hotel nicht beherbergen.
Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen schönen Aufenthalt! Ihr
Hotelteam
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